Kein Bau-Turbo am Ramsberg

Gießener Anzeiger vom 21.02.2026 - von Klaus Kächler

Auf dem Areal des ehemaligen Singalumnats gehobene Wohnungen entstehen.

Auf dem Areal des ehemaligen Singalumnats sollen nach den Plänen von Gade-Bau gehobene Wohnungen entstehen. Das Stadtparlament will weitere Klagen vermeiden. Stattdessen setzt die Stadt auf den Dialog mit den Anwohnern am Ramsberg.

Laubach – Einstimmig lehnten die Laubacher Stadtverordneten den Antrag der Gade-Bau-Gruppe ab, die Pläne zur Errichtung von drei Wohneinheiten auf dem brach liegenden Areal des früheren Singalumnats im Rahmen des sogenannten Bau-Turbos zu genehmigen. Das Projekt des Kirchhainer Investors liegt seit Monaten auf Eis, weil Anwohner gegen den ursprünglich beschlossenen Bebauungsplan der Stadt Laubach geklagt und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel schließlich recht bekommen hatten.

Vor der Abstimmung am Mittwochabend im Sitzungssaal des Laubacher Rathauses hatte Bürgermeister Matthias Meyer (parteilos) im Namen des Magistrats empfohlen, den Antrag abzulehnen. Zwar habe man nichts gegen die Bebauung des Areals am Standort des ehemaligen Singalumnats an der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Jedoch fürchte man im Falle eines „Turbo-Verfahrens“ mögliche Rechtsstreitigkeiten und wolle deshalb lieber den formal korrekten Verfahrensgang über die Genehmigungsbehörde, sprich die Bauaufsicht beim Landkreis Gießen, wählen.

Stattdessen setze man auf die sogenannte Beteiligung der relevanten Öffentlichkeit sowie das Gespräch mit den Anwohnern. Dazu sollen die Pläne zeitnah in der Stadtverwaltung ausgelegt werden. Ebenso strebe man eine Versammlung für die Anwohner an, bei der Vertreter der Projektentwicklungsfirma die Pläne erläutern und gegebenenfalls anpassen könnten.

So könne dann auch das neu gewählte Parlament in seiner ersten Sitzungsrunde im Mai den Bebauungsplan beraten und darüber abstimmen. „Wir wollen weitere Klagen und Prozesse vermeiden und setzen auf eine Verständigung mit den Anwohnern und den Investoren“, erklärte der Bürgermeister.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am 25. November vergangenen Jahres den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße“ für nichtig erklärt. Unter anderem wurde bemängelt, dass kein Lärmschutzgutachten eingeholt wurde. Zuvor hatten Anwohner gegen das Bauprojekt mit drei größeren Wohngebäuden geklagt. Daraufhin hatte die Firma Gade-Bau GmbH am 17. Dezember 2025 einen Antrag auf Erteilung der Zustimmung der Kommune nach dem „Bau-Turbo“ entsprechend dem bereits bestehenden Bebauungsplan gestellt. Die erforderlichen Gutachten seien bereits eingeholt worden.

Der „Bau-Turbo“ ist ein am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenes Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland, das Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Sonderregelungen (insbesondere Paragraf 246e BauGB) drastisch verkürzen soll. Es ermöglicht Kommunen, bis Ende 2030 von festgelegten Baunormen abzuweichen und Genehmigungen teils innerhalb weniger Monate zu erteilen.

Auf dem rund 5000 Quadratmeter großen Gelände des ehemaligen Singalumnats hatte Gade-Bau bereits unter dem Slogan »Wohnen am Schlosspark« ein Wohn-Ensemble mit insgesamt 42 hochwertigen Eigentumswohnungen, aufgeteilt auf drei Häuser, beworben.

 

Datenschutzinfo

Copyrigth © 2009 Freundeskreis Laubacher Kantorei - alle Rechte vorbehalten.
powered by ruki