Bericht der Gießener Allgemeinen vom 10.03.2021 

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Abriss

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Vereins »Lebenswertes Laubach« sieht sich Bürgermeister Peter Klug konfrontiert. Der Vorwurf der ehemaligen Bürgerinitiative gegen geplante Bebauung anstelle des alten Singalumnats: »Unterlassung«. Habe es doch der Rathauschef versäumt, die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen gegenüber den Investoren einzufordern und mithin Beschlüsse des Stadtparlaments umzusetzen.

Gemeint ist der Durchführungsvertrag mit der Gade Bau GmbH. Und hier vor allem darin enthaltene Verpflichtung, vor den Abrissarbeiten ein Schadstoff gutachten zu erstellen. Fürchten die Anwohner doch eine Gesundheitsgefährdung durch Asbeststäube. Klug also habe es unterlassen, auf das Gutachten zu drängen und habe zudem, ebenso wie der Magistrat, berechtigte Nachfragen hierzu nicht beantwortet.

Der Kreis wird die Dienstaufsichtsbeschwerde nun prüfen. Dem sieht Klug recht gelassen entgegen. Wie er auf -Anfrage Aussagen der Investoren wiedergab, sei besagtes Gutachten fertig, liege noch nicht vor, werde aber der Stadt und - da Bestandteil der im Februar erteilten Abrissgenehmigung - dem Landkreis »mit Beginn der Maßnahme« präsentiert. Dass der Kreis die Einhaltung aller in der Genehmigung enthaltenen Auflagen und natürlich auch jene zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen kontrolliere, fügte Klug an. Und weiter wörtlich: »Alle Auflagen innerhalb der ausgesprochenen Genehmigungen überwacht der Landkreis.« So hätte es etwa ohjne das artenschutzrechtliche Gutachten keine Abrissgenehmigung gegeben.

Der Verein sieht es anders: Da (auch) diese Verpflichtung vom Bebauungsplan in den Durchführungsvertrag ausgelagert wurde, sei sie nicht Bestandteil der Prüfung zur Abrissgenehmigung. Also stehe die Stadt in der Pflicht. - Gemäß Parlamentsbeschluss von Vorjahr ebenso im Vertrag festgeschrieben ist, dass die Baugesellschaft auf eigene Kosten Beweissicherungsverfahren veranlasst. Dies mit Blick auf eventuelle Schäden an Nachbargebäuden durch Baumaßnahmen sowie an öffentlichen Straßen und Gehwegen im Musikerviertel durch den Baustellenverkehr.

Auch diese beiden Punkte seien bisher noch nicht umgesetzt, kommt der Verein bzw. die Anwohnerinitiative zum Schluss. Dazu Klug: »Die Beweissicherung läuft in den nächsten Tagen und Wochen an. Die Anwohner erhalten Post von der Firma Gade Bau.« Da der Beginn der Abrissarbeiten unmittelbar bevorstehe - »Zeitfenster laut Genehmigung vom 1. April bis 1. Juni« - sehen die Beschwerdeführer bzw. Anwohnersprecher Eile geboten. Gelte es doch zu verhindern, dass »Tatsachen zum Schaden der Stadt und der Menschen geschaffen werden. Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landkreis fügen sie am Ende noch diesen Satz hinzu: »In den letzten Wochen haben wir uns zweimal an den Bürgermeister und den Magistrat mit der Bitte um Auskunft gewandt. Leider blieb Herr Klug bislang untätig.

 

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